AGB
Wien,
17. Jänner, 2025
1. Geltungsbereich
1.1
Diese AGB gelten für alle kreativen Dienstleistungen und Leistungen in den Bereichen Ausstellungsdesign, Interaktionsdesign, Programmierung, Prototypenbau sowie Produktdesign (im Folgenden „Leistungen“ genannt), die der/die Designer*in (im Folgenden „Designer“) gegenüber dem Auftraggeber („AG“) erbringt.
1.2
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des AG werden nur dann wirksam, wenn der Designer ihnen ausdrücklich in schriftlicher Form zustimmt.
2. Grundlagen der Zusammenarbeit
2.1
Der Designer erbringt Leistungen auf Grundlage eines vom AG vorgegebenen Briefings und genießt dabei künstlerische und fachliche Gestaltungsfreiheit.
2.2
Der Designer führt den Auftrag eigenverantwortlich durch und ist berechtigt, qualifizierte Kooperationspartner, Subunternehmer oder freie Mitarbeiter zur Durchführung einzelner Leistungsteile heranzuziehen. Die Verantwortung gegenüber dem AG bleibt dennoch beim Designer.
2.3
Sofern der Designer beratend tätig wird, erstreckt sich diese Beratung ausschließlich auf die in Abschnitt 1 genannten Fachbereiche. Eine Haftung für Fehleinschätzungen besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
3. Urheberrechte und Nutzungsrechte
3.1
Sämtliche Entwürfe, Konzepte, Programme, Prototypen und Designs (nachfolgend „Werke“) unterliegen dem Urheberrecht. Alle Urheberrechte verbleiben beim Designer, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
3.2
Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erwirbt der AG das vertraglich festgelegte Nutzungsrecht an den gelieferten Werken für den vereinbarten Zweck und Umfang. Wurde hierzu keine genaue Regelung getroffen, gilt der für die Auftragserfüllung notwendige Mindestumfang.
3.3
Jegliche Nutzung über diesen Umfang hinaus (z. B. Anpassungen, Änderungen, Vervielfältigungen, Weiterentwicklungen) bedarf einer schriftlichen Zustimmung des Designers und ist in der Regel vergütungspflichtig.
3.4
Die Herausgabe von Originaldateien (z. B. CAD-Daten, Quellcodes, Layoutdateien) ist – sofern nicht anders vereinbart – nicht Bestandteil der Leistung und bedarf einer gesonderten Vergütungsregelung.
4. Leistungen, Fremdleistungen und Produktionsüberwachung
4.1
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Projektbriefing oder Angebot. Zusätzliche Leistungen oder Änderungswünsche des AG werden gesondert vereinbart und vergütet.
4.2
Der Designer kann im Namen und auf Rechnung des AG notwendige Fremdleistungen durch Dritte (z. B. Druckereien, Programmierdienstleister, Hardwarelieferanten) beauftragen, sofern dies erforderlich oder zweckmäßig ist. Der Designer haftet dabei nur für die sorgfältige Auswahl und Beauftragung der Dritten, nicht jedoch für deren Leistungen.
4.3
Die Produktions- oder Projektüberwachung (z. B. bei Ausstellungsaufbauten, Druckabnahmen, Testphasen) wird ausschließlich dann vom Designer übernommen, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist und wird gesondert vergütet.
5. Rückgabe und Aufbewahrung
5.1
Vom Designer bereitgestellte Vorlagen, Muster, Prototypen oder Datenträger sind nach Ende der vereinbarten Nutzung bzw. nach Projektabschluss unbeschädigt zurückzugeben, sofern keine anderslautende Absprache besteht.
5.2
Der Designer ist nicht zur dauerhaften Aufbewahrung von Entwürfen, Projektdateien oder Materialien verpflichtet, es sei denn, dies wurde vertraglich ausdrücklich vereinbart.
6. Haftung
6.1
Der Designer haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Eine weitergehende Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
6.2
Bei von Dritten erbrachten Leistungen ist die Haftung des Designers auf die sorgfältige Auswahl und Beauftragung beschränkt. Der Designer haftet nicht für die Leistungen Dritter.
6.3
Der AG stellt sicher, dass alle an den Designer übermittelten Materialien (z. B. Texte, Bilder, Pläne, 3D-Daten) frei von Rechten Dritter sind und für den vereinbarten Zweck genutzt werden dürfen. Verletzungen von Rechten Dritter gehen zu Lasten des AG.
6.4
Für rechtliche Fragen (z. B. Marken-, Wettbewerbs- oder Patentrecht) ist der AG selbst verantwortlich. Der Designer übernimmt keine Haftung für etwaige Rechtsverstöße.
7. Namensnennung und Referenznutzung
7.1
Zur Eigenwerbung darf der Designer Abbildungen und Beschreibungen der erbrachten Leistungen (z. B. Fotos, Screenshots, Demos) in Print- und Online-Medien veröffentlichen, sofern keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen des AG entgegenstehen.
7.2
Bei physischen Produkten oder gedruckten Materialien hat der Designer Anspruch auf ein Belegexemplar oder eine entsprechende Dokumentation zur Nutzung im Portfolio, sofern dies zumutbar ist.
8. Rücktritt, Storno und Vertragsbeendigung
8.1
Ein Rücktritt vom Vertrag oder eine Kündigung bedarf der Schriftform und richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden.
8.2
Bricht der AG das Projekt ohne zurechenbaren Grund einseitig ab oder reduziert er den Umfang nachträglich erheblich, sind alle bis dahin erbrachten Leistungen und nachweislich angefallenen Kosten durch den AG zu vergüten. Der Designer kann zudem ein angemessenes Entgelt für reservierte, aber nicht genutzte Kapazitäten verlangen.
8.3
Soweit nicht ausdrücklich und schriftlich geregelt, verbleiben sämtliche Nutzungsrechte an den erstellten Werken beim Designer, wenn das Projekt abgebrochen oder beendet wird.
9. Schlussbestimmungen
9.1
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des jeweiligen Auftrags bedürfen der Schriftform.
9.2
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz des Designers.
9.3
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.